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Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Menschenrechte stärken!

Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit lauten die Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt. Sie gelten für uns über Grenzen hinweg, werden im internationalen Maßstab aber von vielen Akteur*innen immer noch viel zu wenig beachtet. Hier Abhilfe zu schaffen, ist vordringlichste Aufgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der sogenannten Lieferkette zu sichern und somit eine faire und nachhaltige Wirtschaft zu fördern.

Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr sieht sich in diesem Zusammenhang in der Verantwortung, die Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Zusammenarbeit mit unmittelbaren und mittelbaren Zuliefer*innen einzuhalten. Insbesondere die Verletzung von Menschenrechten, Verletzung von Gewerkschaftsrechten, Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Diskriminierung sowie Umweltschäden sollen so verhindert werden.

Als gemeinnütziger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege verfolgen wir ausdrücklich nicht das Ziel der Profitmaximierung, sind aber gleichzeitig zum wirtschaftlichen Umgang mit Fördermitteln und Kostenerstattungen verpflichtet. Unser Auftrag ist die Versorgung der Gemeinschaft mit qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Angeboten der sozialen Daseinsvorsorge. Hierbei berücksichtigen wir das Prinzip der Nachhaltigkeit und als tarifgebundenes Unternehmen selbstverständlich die Interessen der Mitarbeitenden.

Wir verfolgen in diesem Kontext die Strategie, unsere Wertehaltung, unsere Strukturen und unsere Organisationsabläufe in einem permanenten Prozess zu optimieren und implementieren konkrete Maßnahmen wie z. B.:

  • Information und Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch kommunikative Maßnahmen und Maßnahmen der internen Weiterbildung
  • Konzentration auf den Einsatz lokaler und regionaler Produkte und Zusammenarbeit mit tarifgebundenen Dienstleistern sowie Definition von diesbezüglichen Prozessen, insbesondere im Bereich Beschaffung/Einkauf
  • Regelmäßige, die Lieferketten thematisierende, Kommunikation mit den Hauptlieferanten
  • Bestellung eines „Menschenrechtsbeauftragten“
  • Implementierung eines Beschwerde- und Meldeverfahrens sowie eines Verfahrens für Optimierungsvorschläge in unserem Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015)
  • Durchführung von Projekten zur Schaffung von Klimaneutralität (z.B. „Klimafreundliche Pflege“, Lebensmittelreste vermeiden „Too Good To Go“, Nutzung von Solarenergie, begrünte Dächer etc.) sowie aktive Kommunikation der Ziele dieser Projekte mit unseren Kundinnen und Kunden
  • Initiierung von und Beteiligung an gesellschaftspolitischen Initiativen, die die Umsetzung der Menschenrechte fördern
  • Unterstützung und aktive Zusammenarbeit mit der Entwicklungshilfeorganisation AWO-International
  • Unterzeichnung der Charta der Vielfalt seit Mai 2013


Gevelsberg, August 2024